AGB

Aigner-Getränke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser

Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist,

auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

2.1. Angebote im Fernabsatz / Die Belehrung über das Rücktrittsrecht

2.1.1. Im Falle der online-Bestellung von Waren

Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung

der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung)

zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware zu laufen.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als

Werktage.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der

vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind – sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden

sind - wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör

oder Teile fehlen.

Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen

entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann,

wenn die Waren nicht entsiegelt worden sind.

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Dipl. Som. Matthias Aigner | Römerstr. 3a | 6070 Ampass | E. office@aigner-getraenke.at | www.aigner-getraenke.at | M. +43 (0) 660 250 66 11

Bankverbindung: Tiroler Sparkasse | Bankleitzahl. 20503 | Kontonummer. 330076098 4 | IBAN. AT 74 2050 3 033 0076 098 4 | BIC. SPIHAT22 X X X | ATU65 34 8634

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1.2. Im Falle der Online-Bestellung von Dienstleistungen

Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem im Fernabsatz

geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag

des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne eine Angabe von Gründen abgegeben wird.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen allfällige Zurückstellung

bereits empfangener Leistungen statt. Empfangene Leistungen sind soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller nicht

mehr – auch nicht teilweise – verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für

die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung

gehen zu Lasten des Kunden.

Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der

Rücktrittsfrist begonnen wird.

2.1.3. Der Erwerb von alkaholischen Getänken unter 18 Jahren ist untersagt.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches

bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und

Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.1

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert

zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.1

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens

Dritten gegenüber.

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4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem

uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen … Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.

Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € … in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten

werden als volle Stunde verrechnet.1

Wird gegen unsere Rechnung binnen … Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Wird sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im

Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

4.1. Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der

Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer

an seine Stelle tretende Index.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der

Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes

in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen,

wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des

Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine

Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.

Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine

Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

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Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über

dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt

7. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser

Vertragspartner.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine

Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen

Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die

Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet,

die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des auch nur teilweisen

Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können. Im Falle

des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der

Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

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9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist Römerstr.3a , 6070 Ampass

1O. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein

Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

11. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 20% des Kaufpreises/Werklohnes ohne

Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

12. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene

Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt. Sachlich gerechtfertigte und

geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige

Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine

Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

13. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den

Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat

stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich

zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter

Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer

Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung

von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen

Fällen ausgeschlossen.

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13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

14. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche

verjähren in 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 4 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

15. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen,

es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig

verschuldet worden ist.

16. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des

Rechnungsbetrages.

18. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform,

somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen

Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren

elektronischen Signatur.

19. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

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20. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige

Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Für

alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen

Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen

Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen

Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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